
... dann glaubt man seinen Augen nicht!
Wie schon geschrieben, der Fahrweg zum Hintergrundstück, das ist unser Eigentum. Und wenn wir eine Gefahr von dem Weg für den Rest unseres Eigentum sehen, dann können wir diese auf unseren eigenen Grund und Boden selbstverständlich auch beseitigen. (Wenn der Nachbar es schon nicht macht.)
Wenn unser Nachbar das nicht mag – eventuell weil er meint, daß er beim späteren Erstellen des befestigten Weges dann ja eine Unmenge (haha) an Erde mehr abtragen lassen muß und deshalb einfach zwischendurch den Weg verkommen lassen darf – dann kann er gerne versuchen, uns was dafür in Rechnung zu stellen. Er könnte natürlich auch einfach freundlich(!) darum bitten, daß wir, wenn es soweit ist, “unsere” Erde wieder wegnehmen. Oder halt einfach akzeptieren, daß wir unser Eigentum schützen.
Er kann ganz offensichtlich aber auch etwas machen, was wir nun wirklich nicht erwartet haben!
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